Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese AGB regeln die Nutzung von BirdDoc zwischen dem Betreiber (laut Impressum) und dem Träger der nutzenden Organisation – der gründenden natürlichen Person oder dem Rechtsträger (z. B. Verein, Institut), für den sie handelt. Der Träger wird im Folgenden kurz „die Organisation" genannt.

1. Leistungsgegenstand

BirdDoc stellt eine Web-Anwendung zur Dokumentation der Vogelberingung bereit. Während der öffentlichen Beta ist die Nutzung kostenlos; der Leistungsumfang kann sich ändern.

2. Konto und Organisation

Die Gründung einer Organisation erfolgt über einen Zugangscode. Mit der Gründung erkennt die gründende Person diese AGB samt der nachstehenden Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (DPA) an und sichert zu, für den Träger der Organisation handeln zu dürfen.

3. Pflichten der Organisation

Die Organisation ist für die Rechtmäßigkeit der von ihr erfassten Daten verantwortlich und sichert zu, zur Verarbeitung berechtigt zu sein.

4. Verfügbarkeit und Haftung

BirdDoc wird während der Beta unentgeltlich und ohne Zusicherung einer bestimmten Verfügbarkeit oder bestimmter Eigenschaften bereitgestellt.

Der Betreiber haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – mit Ausnahme von Personenschäden – ausgeschlossen. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ausgeschlossen.

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen (insbesondere nach dem Konsumentenschutzgesetz) bleiben unberührt.

Die Organisation bleibt angehalten, ihre Daten in angemessenen Abständen zu exportieren (z. B. über den IWM-Export), soweit ihr dies zumutbar ist.

5. Laufzeit und Kündigung

Das Nutzungsverhältnis ist während der Beta von beiden Seiten jederzeit ohne Frist kündbar.

Stellt der Betreiber den Dienst ein oder schränkt ihn wesentlich ein, kündigt er dies mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail an. Die Organisation erhält in diesem Zeitraum Gelegenheit, ihre Daten zu exportieren; im Übrigen gilt Abschnitt A6 der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Löschung oder Rückgabe).

Für künftige kostenpflichtige Pläne gelten eigene, bei ihrer Einführung mitgeteilte Bedingungen. Ein Wechsel auf einen kostenpflichtigen Plan erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Organisation.

6. Änderungen dieser AGB

Der Betreiber kann diese AGB ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen (z. B. Weiterentwicklung des Dienstes, geänderte Rechtslage) erforderlich ist. Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail an die Organisation angekündigt.

Widerspricht die Organisation nicht bis zum Inkrafttreten oder nutzt sie den Dienst danach weiter, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Folge wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Die Organisation kann stattdessen jederzeit kündigen (Punkt 5).

Der Wechsel auf einen kostenpflichtigen Plan ist von dieser Klausel ausgenommen und bedarf stets ausdrücklicher Zustimmung (Punkt 5).

Anhang: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (DPA)

Diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ist Bestandteil der AGB und gilt für alle personenbezogenen Daten, die die Organisation in BirdDoc verarbeitet.

A1. Rollen der Parteien

Der Träger der Organisation ist Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO. Der Betreiber von BirdDoc ist Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Z 8 DSGVO und verarbeitet die Daten ausschließlich nach dokumentierter Weisung der Organisation.

A2. Gegenstand und Dauer

Gegenstand ist die Speicherung und Verarbeitung der Beringungs- und Kontodaten zur Bereitstellung des Dienstes für die Dauer des Nutzungsverhältnisses.

A3. Art der Daten und Betroffene

Verarbeitet werden Konto- und Felddaten von Mitgliedern und Beringerinnen bzw. Beringern der Organisation (siehe Datenschutzerklärung).

A4. Unterauftragsverarbeiter

Der Auftragsverarbeiter setzt folgende Unterauftragsverarbeiter ein: IPAX OG (Hosting und Datensicherung, Österreich) und Brevo (Sendinblue GmbH, Deutschland – transaktionale E-Mails). Die Daten werden in Österreich bzw. der EU verarbeitet.

A5. Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Auftragsverarbeiter trifft insbesondere folgende Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO:

A6. Löschung und Rückgabe

Nach Beendigung werden die Daten nach Wahl der Organisation gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

Stand: Juli 2026